Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Schutzkonzept vor sexuellem Missbrauch und Gewalt

 

  1. Leitbild

Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg Betroffene von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst. Ausgehend von einer hohen Dunkelziffer liegt die Vermutung nahe, dass in jeder Klasse ein Kind sitzt, welches Opfer ist. Schule ist ein zentrales Lebensfeld für Kinder und kann für belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler ein wichtiges stützendes Umfeld sein. An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt geächtet – auch sexuelle Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt und sexuellem Missbrauch.

Mit diesem Schutzkonzept wollen wir der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum hat, aber Schülerinnen und Schüler, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, bei uns Hilfe finden können. Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine (sexuelle) Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler / Schülerinnen erleben.

Das Schutzkonzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen!

 

  1. Risiko- und Gefährdungsanalyse

Welche Bedingungen können Täterinnen und Täter an unserer Schule ausnutzen, um Gewalt vorzubereiten oder auszuüben?

 

Baulicher Bereich:

Da unser Schulkomplex 3 Gebäudeteile umfasst, gibt es etliche Eingänge, die nicht immer konsequent verschlossen sein können. Im Gebäude gibt es viele kleinere Gruppenräume und zusätzliche Rückzugsbereiche, die Gruppenräume des Ganztags, etc. Der Außenbereich ist öffentlicher Platz und unterteilt sich in mehrere Bereiche (Pausenhof, Parkplatz, Treppenabgang). Sowohl in den Pausen als auch im Ganztag sind Aufsichten eingeteilt.

Ab 7.30 Uhr gibt es vor Unterrichtsbeginn Aufsichten. Während des Unterrichts arbeiten Kinder auch auf den Fluren, in Gruppen- oder Funktionsräumen. Auch im Ganztag werden viele Schulbereiche genutzt. Wir sorgen dafür, dass sich Kinder altersangemessen beaufsichtigt fühlen. In der Regel sind Kinder nie alleine im Gebäude unterwegs. Eine Ausnahme stellt der Toilettengang dar (Kindern, die dies wünschen, wird die Möglichkeit gegeben, zu zweit zu gehen).

 

Personalbereich:

Durch Ganztag und verschiedene Fördermaßnahmen haben sich die Beschäftigungszahlen in unserer Schule erhöht. Durch besondere Bedürfnisse einzelner Kinder und zum Ausgleich gesellschaftlicher Veränderungen, die neue Aufgaben für Schule mit sich brachten, kamen zusätzliche Kooperationspartner hinzu. Auf dem Gelände arbeitende Handwerker oder Tagesgäste müssen sich im Sekretariat bzw. dem Hausmeister anmelden (s. Sicherheitskonzept). Fremde Personen werden von allen Erwachsenen, die hier arbeiten, angesprochen und nach dem Grund ihres Aufenthalts gefragt. Fremde Personen dürfen von Schülern nicht ins Schulhaus gelassen werden.

Alle an der Schule direkt oder indirekt über andere Arbeitsgeber beschäftigte Personen sowie Ehrenamtliche legen bei der Einstellung bzw. zu Beginn der Kooperation erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vor, die regelmäßig aktualisiert werden. Regelmäßige – auch trägerübergreifende - Teambesprechungen genauso wie spontane Tür- und Angel-Gespräche ermöglichen einen persönlichen Eindruck, schaffen Verbindlichkeit, Beziehungsanker und wirken dem anonymen „Nebeneinander-her-Arbeiten“ entgegen. Situationen, bei denen Schüler:innen mit Lehrkräften alleine in einem Raum sind, sollten vermieden werden (offene Tür)

 

Pädagogischer Bereich

Zum angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz werden alle in der Schule tätigen Erwachsenen regelmäßig informiert (s.u. Verhaltenskodex). Auch die Kinder erfahren im Rahmen des sexualpädagogischen Konzeptes, den der Lehrplan liefert, einen angemessenen Umgang miteinander. Präventive Strukturen und Maßnahmen stellen sicher, dass Kinder, die Hilfe benötigen, diese bei uns auch erhalten können und die Hemmschwelle, sie einzufordern möglichst gering ist (s.u. Prävention). Die Gesamtkonferenz überprüft jährlich die entsprechenden Konzepte der Schule (Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept mit Schutzkonzept vor sexuellem Missbrauch, Beratungskonzept, Förderkonzept)

 

 

  1. Interventionsplan

Unser Handlungsplan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit (Anlage 1). Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts und ist somit ein „Wegweiser“ für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes.

Drei Fallkonstellationen können auftreten:

  1. Sexuelle Gewalt durch eine Person außerhalb der Schule (z.B. in der Familie, im Sportverein, … )
  2. Sexuelle Gewalt durch Mitschülerinnen und Mitschüler in der Schule
  3. Sexuelle Gewalt durch Erwachsene in der Schule (z.B. durch eine Lehrkraft, pädagogische oder nicht-pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Kooperationspartner, Ehrenamtliche, …)

 

In allen Fällen muss zwischen dem Recht des Kindes auf Vertraulichkeit und Informationseinhaltung auf der einen Seite und unserer beruflichen Pflicht zur Meldung einer Kindswohlgefährdung sowie dem Recht des Kindes auf eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und dem Schutz vor schweren Schädigungen auf der anderen Seite abgewogen werden. Es empfiehlt sich daher, einem Kind im Gespräch nie zu versprechen, dass man nichts weitersagen wird, sondern rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass man Straftaten melden muss. Aber man kann immer versprechen, dass man nichts ohne Rücksprache mit dem Kind unternehmen wird und das Kind stets über alle weiteren Schritte informiert. Zentrale Botschaften an die von Gewalt betroffenen Kinder können sein:

  • Ich nehme dich ernst!
  • Ich glaube dir – du bist nicht schuld!
  • Gemeinsam finden wir Lösungen!

Alle Beteiligten sollten Ruhe bewahren und die Betroffenen loben für den Mut, sich Hilfen zu holen. Vor weiteren Handlungsschritten sollte man sich an eine Beratungsstelle wenden. Alle in einer Schule arbeitenden Menschen haben den rechtlichen Anspruch auf eine kostenfreie anonymisierte Fachberatung in Kinderschutzfragen. Eine Liste der konkreten Ansprechpartner ist im Anhang dieses Konzeptes (Anlage 3).

 

Was tun bei Vermutungen?

  • Auffälligkeiten dokumentieren (mit Datum)
  • Austausch suchen mit Vertrauensperson (Kollegin, Beratungs-LK, Schulsozialarbeiterin, SL, …)
  • Mit Fachberatung Gefährdungsrisiko einschätzen
  • Schutzplan erstellen, Zuständigkeiten klären
  • Vertrauen der Betroffenen gewinnen (Vertrauensperson herausfinden und vertrauensbildende Maßnahmen installieren)
  • Im Kontakt mit den Betroffenen bleiben
  • Missbrauchsunspezifische Themen einbringen (z.B. gute und schlechte Gefühle, Mein Körper gehört mir, gute und blöde Geheimnisse, …)

Auf keinen Fall:

  • Gegenüberstellung von Betroffenen und Beschuldigten
  • Eltern vom Verdacht informieren ohne Sicherheit über ihre Reaktion (Geheimhaltungsdruck erhöht sich bei innerfamiliärem Missbrauch)
  • Polizei informieren ohne vorherige fachliche und juristische Beratung (Polizei müsste dann ermitteln, d.h. eingehende, belastende Befragung der Betroffenen)

 

Die beteiligten Pädagoginnen / Pädagogen sind zu einem Gespräch mit dem betroffenen Kind und deren Sorgeberechtigten zur Erörterung des Sachverhalts verpflichtet und müssen die Sorgeberechtigten auffordern, geeignete Hilfen in Anspruch zu nehmen. Wenn die Kindswohlgefährdung weiterbesteht, sind sie befugt, es dem Jugendamt zu melden.

Dies muss den betroffenen Kindern und den Sorgeberechtigten vorher mitgeteilt werden. Wenn man sich Sorgen macht, dass das Kind durch die Information der Erziehungsberechtigten zusätzlich gefährdet würde, kann eine Kindswohlgefährdung auch ohne vorherige Information der Familie erfolgen. Dies ist aber nur in dem Fall möglich, dass der wirksame Schutz des Kindes sonst ernsthaft in Frage gestellt wird.

Gerade in der Fachberatung erhält man für das Elterngespräch bzw. die Meldung ohne Vorabinfo der Eltern wertvolle Tipps und sollte es unbedingt nutzen, bevor man aktiv wird. So schlimm das Anvertraute auch erscheint, man darf nicht panisch werden, sondern muss wohldurchdacht agieren, muss ruhig bleiben und „aushalten“, um wirksam helfen zu können.

 

  1. Fortbildung

Je besser die Erwachsenen fortgebildet sind, umso größer ist die Bereitschaft betroffener Schülerinnen und Schüler sich anzuvertrauen. Gleichzeitig steigt die Bereitschaft der Erwachsenen, sich einzusetzen, wenn ihnen die Handlungsabläufe bekannt sind.

Das Thema ist daher regelmäßig verpflichtend im Rahmen der Gesamtkonferenz zu erörtern und zu aktualisieren.  

Die an unserer Schule eingeführten Konzepte „Klasse 2000“ beinhalten regelmäßige eigene Fortbildungsbausteine für das Kollegium (s. Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept). Die Schulsozialarbeiterin ist überdies zusätzlich geschult.

 

  1. Prävention

Zentrales Präventionsinstrument und Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern in einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz ist ein Verhaltenskodex unserer Schule. Die Einhaltung der im Kodex formulierten Vereinbarungen bietet beiden Seiten Schutz: Schülerinnen und Schülern vor (sexueller) Gewalt und dem Personal vor unbegründetem Verdacht. Er beinhaltet alterstaugliche Regelungen für Situationen, die für (sexuelle) Gewalt leicht ausgenutzt werden könnten und die in der Risikoanalyse der Schule zu Tage getreten sind.

Der Verhaltenskodex wird mit allen Beschäftigten ausführlich in Dienstbesprechungen erörtert. Neues Personal erhält den Kodex im Einarbeitungsgespräch – er wird dabei ausführlich erläutert.

Im Kodex wird auch dazu angehalten, bei Übertretungen das Gespräch zu suchen und ggf. entsprechend des Handlungsplans zu reagieren. Damit kann dem Entstehen von Gerüchten und unangemessenen Reaktionen vorgebeugt werden. Fehlerfreundlichkeit und die Bereitschaft zum Dialog bei versehentlichen Übertretungen oder begründeten Ausnahmen müssen gewährleistet sein, wenn sie von der oder dem Beschäftigten aktiv transparent gemacht werden.

 

Pädagogische Prävention verfolgt zwei Ziele:

  1. Schutz der Kinder durch eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-) Alltag
  2. Schutz durch Wissen, hier insb. der Aufklärung über sexuellen Missbrauch.

 

 

zu a)

Zu einer präventiven Haltung gehört der respektvolle, grenzwahrende Umgang mit allen Kindern, wie er im Verhaltenskodex formuliert ist. Wir versuchen, selbstwertstärkend zu arbeiten, also Schülerinnen und Schüler in ihren Stärken zu würdigen und bei ihren Schwächen zu unterstützen. Demütigende Unterrichtsmethoden werden nicht verwendet. Fehlerfreundlichkeit gilt in allen Bereichen. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen sind erarbeitet, bekannt und werden regelmäßig überarbeitet. Durch partizipative Beteiligungsstrukturen erfahren Kinder und Erwachsene regelmäßig, dass auch kleinere alltägliche Grenzverletzungen thematisiert und gelöst werden (z.B. Streitschlichtung, Klassenrat). So steigt das Vertrauen, auch bei großen Problemen Hilfe zu suchen.

Das Kollegium achtet auf einen kritischen, bewussten Umgang mit den Geschlechterrollen,

z.B. auf Frauen- und Männerstereotypen in Unterrichtsmaterialien. Auch fächerübergreifend

steht die Vermittlung grundlegender Werte und Kompetenzen im Fokus, vgl. z.B. Unterrichtseinheiten zum Thema „Kinderrechte“, „Trau dich“ oder zur Sicherheit im Internet.

 

zu b)

Weil Wissen und positives Sprechen über sexuelle Themen protektiv wirken, werden bei uns nicht nur die Inhalte der schulischen Sexualerziehung gemäß der curricularen Vorgaben im Sachunterricht behandelt, sondern auch anlass- und situationsbezogen im Schulalltag in anderen Unterrichtsfächern selbstverständlich aufgegriffen. Eingesetzte Materialien werden den Eltern auf einem Elternabend (4. Klasse) vorab vorgestellt, um gerade in diesem sensiblen, sehr auf die persönlichen Lebensentwürfe bezogenen Thema durch Information und Transparenz Vertrauen zu schaffen. Unsicherheiten können abgebaut werden und Eltern werden ermutigt, das Bildungsthema Aufklärung nicht nur an die Schule abzugeben.

Sorgen und Vorbehalte von Eltern, die z.B. aus kulturellem oder religiösem Verständnis heraus das Sprechen über Sexualität ablehnen, werden respektiert, unsere eigenen pädagogischen Standards mit dem Verweis auf dieses Konzept und die curricularen Vorgaben jedoch trotzdem angewandt.

Der sexualpädagogische Unterricht wird dabei komplett von Präventionsprojekten zum sexuellen Missbrauch getrennt. So wird vermieden, dass die Kinder durch eine Vermischung den Eindruck bekämen, sexueller Missbrauch sei eine (negative) Form von Sexualität.

Nur ein Kind, das durch altersangemessene Informationen erfährt, was sexueller Missbrauch ist und mit welchen Grenzüberschreibungen er angebahnt wird, kann übergriffiges Verhalten richtig einschätzen und sich entsprechend verhalten. Nur, wer über Täterstrategien in den digitalen Medien Bescheid weiß, hat die Chance, sie rechtzeitig zu bemerken, etc. Die Kinder lernen, dass Missbrauch verboten ist (unabhängig davon, wie sich das betroffene Mädchen oder der betroffene Junge verhalten hat) und wo Betroffene Hilfe finden können. Sie bekommen einen Weg aufgezeigt, sich selbst Unterstützung zu holen. Immer wird betont, dass ein Missbrauch Menschen stark belasten, aber durch Trost, Unterstützung und ggf. Therapie auch verarbeitet werden kann.

 

Grundsätzlich sind alle Präventionsangebote unserer Schule an Qualitätskriterien ausgerichtet, die sicherstellen, dass Prävention auf eine Weise vermittelt wird, die nicht ängstigt oder belastet.

 

Dokumentation der Gespräche zwischen SuS und Ansprechpartner

 

  1. Darstellung des Sachverhaltes

  2. Maßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Betroffenen

  3. Maßnahmen zur Klärung des Sachverhaltes (z.B. Mails, Screenshots, Fotos dokumentieren)

  4. Abklärung der Unterstützung, die benötigt wird.
  5. Information der Schulleitung

  6. Information der Erziehungsberechtigten (in Absprache mit 5.)
  7. Beratung durch JA, Fachberatungsstellen, usw.

  8. Aufklärung und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit der betroffenen Person

 

 

  1. Ansprechstellen

An unserer Schule gibt es Ansprechpersonen für verschiedene Problemlagen und für alle Personengruppen. Sie sind über eigene Mailadressen, Sprechzeiten und zusätzlichen kindgerechten Kommunikationsmöglichkeiten wie z.B. einem Briefkasten am Büro und persönlicher Präsenz erreichbar. Beschwerdestrukturen sind konzeptionell verankert.

In Verdachtsfällen und auch in der Prävention ist es wichtig, mit professionellen Partnern zu kooperieren, da das päd. Personal der Schule nicht in allen Bereichen ausgebildet sein kann. Wir sind weder Kriminalbeamte und führen Verhöre oder Beweisaufnahmen, noch können wir selbst psychologische Aufarbeitung anbieten. Wir sind in unserer Funktion als Vertraute, alltägliche Bezugspersonen wichtiges Bindeglied zur Vermittlung weiterer Hilfen. Eine Liste regionalen und bundesweiten Anlaufstellen steht im Anhang zur Verfügung (Anlage 3).

Als Berufsgeheimnisträger hat das schulische Personal Rechtsanspruch auf kostenfreie und anonymisierte fachliche Beratung in Kinderschutzfragen. Im Missbrauchsverdachtsfall besteht Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Gleichzeitig sind wir zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt nach einem gesetzlich festgeschriebenen mehrstufigen Verfahren befugt.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Verhaltenskodex

Anlage 3: Ansprechpartner

 

Diese Anlagen werden ergänzt durch den  ausführlichen Dokumentationsbogen und den Meldebogen des Landratsamtes Regen.

 

 

 

 

Anlage 2: Verhaltenskodex

 

Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Lehrkräfte stehen zudem durch die Leistungsbewertung in einer besonderen Machtposition gegenüber den Kindern. Damit diese Basis nicht für (sexualisierte) Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen. Um den pädagogischen Alltag nicht durch Regeln und Verbote zu überfrachten, halten wir die Anzahl der geregelten Situationen überschaubar. In diesem Sinne ist der Verhaltenskodex nicht als abschließend zu verstehen; jede Pädagogin und jeder Pädagoge bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern angemessen zu gestalten.

 

Das sind die Regeln, die im Umgang mit Schülerinnen und Schülern für alle schulischen Beschäftigten gelten:

  1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern ist geprägt von Wertschätzung und Respekt. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte und bestärke sie darin, für ihre seelische und körperliche Unversehrtheit einzutreten.

(Umgang mit Störungen, Zuhören und Zeit nehmen, Hinschauen, …)

  1. Ich gehe vertrauensvoll und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten. Körperliche Berührungen sollen zurückhaltend und nur im erforderlichen Umfang erfolgen. (Besondere Beachtung beim Umziehen im Sport- oder Schwimmunterricht / auf Klassenfahrten, Erklären von angemessenen Umfangsformen bei Kindern mit Bindungsstörungen, die immer gleich auf den Schoß möchten, …)
  2. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Machtposition bewusst. Ich handle transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus. In meiner Sprache und in meinem Verhalten achte ich darauf, niemanden zu verletzen, bloß zu stellen oder zu demütigen. Erzieherische Maßnahmen gestalte ich so, dass sie die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschreiten. Ich achte darauf, dass sie im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für die Betroffenen plausibel sind.
  3. (Leistungsbewertung, Erziehungsalltag, Gesprächsführung im Unterricht / in Elternberatungen / unter Kolleg: innen, …)
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes (sexualisiertes) Verhalten in Wort und Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung.
  5. Sobald ich Grenzverletzungen wahrnehme, bin ich verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  6. (Flursituationen, Aufsicht, im „Vorbeigehen“, …)
  7. Ich kenne die Handlungsleitlinie der Schule und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  8. Ich weiß, dass jegliche Form von gewalttätigen Übergriffen gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen hat.
  9. Fehler können passieren, Ausnahmen sind manchmal wichtig, aber: Auf den Umgang kommt es an. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, Ausnahmen und Übertretungen transparent zu machen, damit kein falscher Eindruck entsteht, und die Schulleitung zu informieren. Im Fall von Ausnahmen oder Übertretungen anderer erinnern wir den- oder diejenige, sich entsprechend zu verhalten. Geschieht das nicht, verpflichten wir uns selbst zur Information. Fehlerfreundlichkeit und Transparenz fördern keine Denunziation – im Gegenteil! Sie sind die Voraussetzung, um mögliche Täterstrategien unwirksam zu machen und zugleich Gerüchten und Falschverdächtigung vorzubeugen.

 

 

Anlage 3: Ansprechpartner

 

Überregional:

 

Hilfe und Unterstützung für Erwachsene

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

Sprechzeiten: Mo. und Mi.: 9 bis 14 Uhr; Di. und Fr.: 16 bis 21 Uhr; So.: 15 bis 20 Uhr (Das Telefon ist an Feiertagen und am 24. Und 31. Dezember nicht besetzt.) www.beauftragter-missbrauch.de

 

Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche

Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenfrei und anonym) Sprechzeiten: Mo. bis Sa.: 14 bis 20 Uhr www.nummergegenkummer.de

 

Belasteten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten stehen im Bedarfsfall an allen Schulen Beauftragte für die Familien- und Sexualerziehung, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte sowie weitere ausgebildete Lehrkräfte als kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Diese bieten Unterstützung vor Ort und können gegebenenfalls weitere Hilfen einleiten.

 

Über die Beratung an den Schulen hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Spezialisierte Fachberatungsstellen und Hilfeportale, z.B.:

  • Hilfeportal Sexueller Missbrauch
    „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragen der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es informiert Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. Eine bundesweite Datenbank zeigt, wo es in der eigenen Region Hilfsangebote gibt.
  • Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern e.V.
    Erziehungsberechtigte erhalten hier geeignete Ansprechpersonen oder den zuständigen Orts- bzw. Kreisverband.
  • Wildwasser München e. V.
    Beratungsstelle, die Frauen, die sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder Jugend erlebt haben, berät, begleitet und unterstützt. – unabhängig von deren sexueller Orientierung, Nationalität, Hautfarbe, so genannter ‚Behinderung‘, gesellschaftlichem Status, Religionszugehörigkeit und kulturellem Hintergrund.
  • kibs
    Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt (kibs) bietet Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.
  • AMYNA e.V.
    AMYNA e.V. setzt sich in allen Arbeitsbereichen für den Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt ein.
  • Weißer Ring e.V
    Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten.